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Gerichtsvollzieher 

Der Gerichtsvollzieher ist mit Zustellungen, Ladungen und der Zwangsvollstreckung betraut. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung ist er für die Pfändung beweglicher Sachen und für die Ermittlung pfändbarer Vermögensgegenstände beim Schuldner zuständig.

Daneben führt der Gerichtsvollzieher Zustellungen im Parteibetrieb durch und erfüllt Aufgaben im Rahmen von Scheck- und Wechselprotesten.

Der Gerichtsvollzieher ist in der Durchführung seiner Dienstgeschäfte einerseits selbständig, andererseits an die bundeseinheitliche Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher gebunden.

Jeder Gerichtsvollzieher hat seinen eigenen Bezirk. Die Bezirke sind nach Ortschaften beziehungsweise Straßen aufgeteilt, wenn Sie insoweit Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht.

Die Gerichtsvollzieher haben jeweils eigene Büros, sie unterstehen jedoch der Dienstaufsicht des Direktors des Amtsgerichts.

Wegweiser - Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Aufträge/Anträge, die für die Gerichtsvollzieher des  Bezirks des Amtsgerichts bestimmt sind, sollten an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle gerichtet sein, wenn Sie nicht wissen, welcher Gerichtsvollzieher genau für Ihr Anliegen zuständig ist.
Die Sprechzeiten und Telefonnummern befinden sich unter: Das Amtsgericht/Leitung-Abteilungen/Gerichtsvollzieher

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