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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.

Beim Amtsgericht wird außerdem das Güterrechtsregister geführt.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Informationen zu Zwangsversteigerungsobjekten des Amtsgerichts Tübingen finden Sie im Internet unter:

www.zvg.com

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

Hinweise zur Erreichbarkeit finden Sie unter: Wegweiser - Öffnungszeiten.

Handels- und Vereinsregister:
Seit 27.11.2006 ist das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister und seit 10.03.2014 das Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart konzentriert.
Für Fragen zu diesen Registern wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht Stuttgart, Registergericht, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart.
Allgemeine telefonische Auskünfte erhalten Sie in der Zeit von 9:00 Uhr bis 11:45 Uhr unter Tel.: 0711 921-3660. Telefonische Auskünfte zu laufenden Anmeldungen und Verfahren erteilen die zuständigen Sachbearbeiter, die den Briefköpfen der Schreiben des Registergerichts zu entnehmen sind.

 

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