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Kontakt

Adresse:
Amtsgericht Tübingen

Doblerstraße 14

72074 Tübingen

Telefon:

Zentrale: 07071 / 200-0

Telefax:  07071 / 200-2008

E-Mail: poststelle@agtuebingen.justiz.bwl.de

Elektronischer Rechtsverkehr:

Seit 2021 nimmt das Amtsgericht am elektronischen Rechtsverkehr in Zivilsachen teil. Die Verfahren können in elektronischer und rechtssicherer Form über das verschlüsselte „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) betrieben werden. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besitz einer Signaturkarte und eines Kartenlesegeräts sowie die Einrichtung eines elektronischen Postfachs über das deutschlandweite Internet-Portal des „Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs“. Unter der Internet-Adresse -http://www.egvp.de/- kann die hierzu erforderliche Software kostenlos heruntergeladen werden. Dort finden sich auch nähere Angaben zur Bedienung des elektronischen Postfachs.

Änderung ab 01.01.2022 bzgl. Umgang mit elektronischen Eingängen im Bereitschaftsdienst bei Gerichten mit elektronischer Aktenführung:

„Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2022 auch im Bereitschaftsdienst schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch die Rechtsanwaltschaft, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu über-mitteln sind. Nur wenn dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorüber-gehende Unmöglichkeit ist mit der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen.
Um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten, sollten Sie Ihren An-trag in Ihrem ERV- bzw. E-Akten-Programm als „Eilt“ kennzeichnen und auf die Verwendung der detaillierteren Auswahlmöglichkeiten, die dort ggf. zur Verfügung stehen, verzichten. Darüber hinaus kann es sich empfehlen, einen Antrag zusätzlich auch telefonisch anzukündigen. Die Kontaktaufnahme mit dem Bereitschaftsdienst des Gerichts kann über [hier bitte den bisher üblichen Kontakt nebst Telefonnummer, z.B. die JVA, das Lagezentrum des Polizeipräsidiums o.ä. einfügen] erfolgen.“

Wichtiger Hinweis:

Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige Prozesserklärungen können schriftlich, per Telefax, zur Niederschrift vor der Urkundsbeamtin/des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder sei 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail ist nicht zulässig.

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